
Die betreffende EU-Verordnung 998/2003, die das Reisen mit Tieren innerhalb der europäischen Gemeinschaft regelt, gilt für Katzen, Hunde und Frettchen. Für andere Tiere gibt es noch keine einheitlichen EU-Bestimmungen, deshalb gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines Landes. Die EU-Verordnung wurde mit dem Hintergrund verabschiedet, die Ausbreitung von Tollwut zu verhindern und langfristig das Auftreten einzudämmen.
Eine Tierkennzeichnung und ein EU-Tierausweis als Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung sind für Reisen in alle EU-Länder unbedingt notwendig.
Nach dem 03. Juli 2011 ist nur noch ein unter die Haut implantierter Mikro-Chip (Transponder) als Tierkennzeichnung zugelassen. Eine Tätowierung ist nicht mehr ausreichend.
Bereits seit dem 3. Juli 2004 ist bei allen Reisen innerhalb der EU ein gültiger EU-Tierausweis mitzuführen. Die in diesem Ausweis enthaltenen Informationen müssen den Bedingungen des Reiselands entsprechen. Pflicht in allen Ländern sind Angaben zum Tier wie Name, Alter, Geschlecht, Nummer des Mikro-Chipnummer, sowie Name und Adresse des Tierhalter.
Den EU-Tierausweis erhalten Sie beim Tierarzt, der auch die nötige Tollwutschutzimpfung durchführt und im EU-Tierausweis vermerkt.
Eine gültige Tollwutimpfung und einen gültigen EU-Heimtierausweis benötigen Sie für Reisen in folgende EU-Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, sowie den Nicht-EU-Staaten Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat.
Für die Einreise nach Großbritannien, Finnland, Malta, Irland und Schweden ist eine gültige Tollwutimpfung und der EU-Heimtierausweis sowie bereits jetzt schon eine Kennzeichnung mit Transponder notwendig.
Zusätzlich zur Impfung ist vor dem Antritt der Reise mit dem Heimtier nach Malta, Irland, Schweden und Großbritannien von einem zugelassenen Labor eine Titrierung von Antikörpern (ein Test, mit dem die Wirksamkeit der Impfung nachgewiesen werden kann) vorzunehmen.
Weiterhin kann ist eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkose) erforderlich für die Einreise nach Finnland, Malta, Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich. Eine Behandlung gegen Zecken muss für die Einreise nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich durchgeführt. Einzelheiten zu diesen Punkten finden Sie auf der Website des jeweiligen Landes:
Irische Website: http://www.agriculture.gov.ie
Schwedische Website: http://www.sjv.se/
Britische Website: http://www.defra.gov.uk
Maltese Website: http://www.mrae.gov.mt
Finland website: http://www.evira.fi/portal/en/